Honorar
Unsere Honorarpolitik ist einfach, klar und transparent. Direkt verhandelt, bezogen auf die tatsächliche Komplexität des Falles – keine späteren Überraschungen.
Ein faires Honorar ist weder ein lächerlich niedriger Betrag, der Bequemlichkeit andeutet, noch ein überhöhter, der nach Opportunismus klingt. Es ist der Betrag, der genau den Aufwand, das Risiko und die für ein Verfahren erforderliche Expertise widerspiegelt – und nichts darüber hinaus.RA Baron Radu Marian-Valeriu
Festgelegt durch direkte Verhandlung, für jedes Verfahren.
Das Vertretungshonorar wird für jedes Verfahren einzeln durch direkte Verhandlung zwischen der Kanzlei „BARON RADU Marian-Valeriu“ und unseren Mandanten – den Versicherungsunternehmen – festgelegt, unter Berücksichtigung folgender Punkte:
- Art und Schwierigkeit des jeweiligen Verfahrens;
- Geschätzte Dauer bis zur Lösung – Anzahl der erforderlichen Termine;
- Besonderheiten, Komplexität und für die Lösung erforderliche juristische Expertise.
Gebunden an das tatsächlich erzielte Ergebnis.
Das Erfolgshonorar wird unter Bezugnahme auf das von der Kanzlei erzielte Ergebnis im Verhältnis zu den Ansprüchen der geschädigten Person, des Klägers oder der Familie des Verkehrsunfallopfers festgelegt. Der Erfolgsprozentsatz wird vor Beginn der Vertretung schriftlich vertraglich fixiert.
Gesondert getragen, gemäß Vertrag.
Kosten, die im Zusammenhang mit der von der Kanzlei erbrachten Vertretung entstehen – Gebühren jeglicher Art, Sachverständigen-/Gerichtsvollzieher-/Notar-/Dolmetscherkosten – stellen zusätzliche Auslagen dar und sind vom Mandanten getrennt vom vertraglich vereinbarten Vertretungshonorar zu tragen.
Diese Kosten werden dem Mandanten vorab mitgeteilt, sofern sie vorhersehbar sind, und mit vollständiger Transparenz abgerechnet.
Bitten Sie um eine Einschätzung Ihres Falls
Wir antworten auf jede ernsthafte Anfrage. Sprechen Sie direkt mit dem leitenden Anwalt, bevor Sie ein Mandat unterzeichnen.